Elektrobefund nach ÖVE ÖNORM E8001-6-61 / 62

Wir verbinden Elektro- und Installationstechnik zu einem Haustechnik-Komplettpaket als konventionell ausgeführte E-Installation oder als Smart Home auf Basis der KNX Technologie.

Sie haben einen Ansprechpartner der alle Schnittstellen koordiniert und Ihnen die Sicherheit gibt, dass auch alles funktioniert.

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Gerda Kaufmann
Geschäftsführerin & Meisterin

tel: 0699 166 203 05

 

Endverbraucheranlagen unterliegen außer der Erstprüfung keiner gesetzlichen Überprüfung solange keine erheblichen Änderungen stattfinden. Empfohlenes Prüfintervall alle 5 - 10 Jahre.

Gewerbliche und industrielle Anlagen unterliegen einer wiederkehrenden gesetzlichen Überprüfungspflicht. Die Gewerbebehörde und die Elektroschutzverordnung legen die Intervalle der Überprüfung fest, die in der Regel alle zwei Jahre erfolgt und behördlich verkürzt oder verlängert festgelegt werden kann. 

Erstprüfungen ÖVE ÖNORM E8001-6-61 beinhalten die Erstellung des Anlagenbuches (ÖVE E8001-6-63).

Wiederkehrende Prüfungen (ÖVE E8001-6-62) sind nur bei Vorhandensein eines Anlagenbuches möglich. Ist dieses nicht vorhanden wird eine  außerordentliche Prüfung durchgeführt bei der auch ein Ersatzanlagenbuch erstellt wird.

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